Domain kulturbrauchtkultur.de kaufen?

Produkt zum Begriff Schenkung:


  • Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft
    Opris, Robert: Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft

    Steuergestaltung bei Schenkung und Erbschaft , Bei der Übertragung von Vermögen ist es dringend geboten, stets die Steuerlast im Blick zu haben. Hier lässt sich vieles optimieren, allerdings ist das Gebiet unübersichtlich, kompliziert und schnelllebig. Das FamRZ-Buch ist ein kompakter Leitfaden zur Steueroptimierung bei Vermögensübertragungen und Nachfolgeregelungen samt Beispielsfällen und Praxistipps. Eine verständliche Anleitung mit praxistauglichen Lösungen, nach Lebenssachverhalten und Zeitpunkten (vor/nach Erbfall) geordnet, u.a.: Privater Bereich: Steuerklasse - Freibeträge - Bewertung - Familienrecht (v.a. Güterstand) - Vorweggenommene Erbfolge - Steueroptimiertes Testieren - Lebensversicherungen - Ausschlagung - Pflichtteilsanspruch - Bankguthaben u.v.m. Unternehmensnachfolge: Steuerbefreiung nach §§ 13a ff. ErbStG - Vorweggenommene Erbfolge - Unternehmertestament - Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen - Realteilung - Ausscheiden gegen Abfindung - Verfügung Nachlass/Erbteil u.v.m. Gefahrenquellen: Latente Ertragsteuer (u.a. Betriebsaufspaltung, Spekulationsfristen) - latente Umsatz- und Grunderwerbsteuer - verlorene Verlustvorträge - internationale Aspekte u.v.m. Die neuen, spezialisierten Autoren haben den Band grundlegend aktualisiert, inkl. MoPeG (seit 1.1.2024). Fazit: Eine wertvolle Hilfe für Berater wie auch für interessierte Laien. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 59.00 € | Versand*: 0 €
  • Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung (Wimmer, Luca)
    Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung (Wimmer, Luca)

    Motivirrtum bei Schenkung und letztwilliger Verfügung , Während das deutsche Recht eine Beachtlichkeit des Motivirrtums nur für letztwillige Verfügungen kennt, ist im französischen und österreichischen Recht der Motivirrtum auch bei Schenkungen beachtlich. Dieser Unterschied bei der Lösung einer zeitlosen Problemstellung ist angesichts des gemeinsamen Ursprungs der kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen im römischen Recht bemerkenswert. Wie haben sich diese gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Frankreich und Österreich entwickelt? Wie werden sie heute in Wissenschaft und Praxis gehandhabt? Und haben Rechtsprechung und Lehre in Deutschland funktionale Ersatztatbestände für eine Motivirrtumsanfechtung von Schenkungen geschaffen? Diese Fragen beantwortet Luca Wimmer aus rechtshistorischer und -vergleichender Perspektive und unterzieht die Lösung des deutschen Rechts einer kritischen Würdigung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230511, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht##, Autoren: Wimmer, Luca, Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Freigiebigkeit; Naturrecht; Scholastik; Testament; unbenannte Zuwendung, Fachschema: Recht / Römisches Recht~Römisches Recht~Rom (Staat, Reich) / Römisches Recht~Rechtsgeschichte~Rechtsvergleich~International (Recht)~Internationales Recht~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Familienrecht~Sachenrecht~Erbrecht, Fachkategorie: Rechtsvergleichung~Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht~Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz~Rechtsgeschichte~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein~Familienrecht~Immobiliarrecht, allgemein~Erbrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Rechtsordnungen: Römisches Recht, Seitenanzahl: XXII, Seitenanzahl: 266, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Länge: 232, Breite: 153, Höhe: 16, Gewicht: 444, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783161623288, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK,

    Preis: 74.00 € | Versand*: 0 €
  • Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen
    Häuser und Wohnungen bei Schenkung und Erbschaft – Einkommensteuerliche Folgen

    Ein geerbtes Haus verkaufen oder vermieten? Auswirkungen auf Ihre Einkommenssteue

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer
    Erbschaft und Schenkung: Frühzeitig planen und so Steuern sparen | Erbschaftssteuer

    Erben ist keine einfache Sache und will gut geplant sein. Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt z.B. immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung an Erben bzw. Beschenkte übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker/Erblasser und Beschenktem/Erben ab. Damit Ihre Erbschaft ein voller Erfolg wird, haben wir diesen Beitrag zusammengestellt. Ihr Nachlass ist es wert, frühzeitig geplant zu werden.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Ist eine Schenkung ein Erbe?

    Nein, eine Schenkung ist nicht dasselbe wie ein Erbe. Bei einer Schenkung überträgt der Schenker freiwillig sein Eigentum an den Beschenkten zu Lebzeiten, ohne dass eine Gegenleistung erwartet wird. Im Gegensatz dazu erfolgt ein Erbe erst nach dem Tod des Erblassers und basiert auf gesetzlichen Regelungen oder einem Testament. Während eine Schenkung sofort wirksam ist, tritt das Erbe erst nach dem Tod des Erblassers in Kraft. Zudem kann der Erblasser in einem Testament bestimmen, wer seine Erben sein sollen, während bei einer Schenkung der Schenker frei darüber entscheidet, wem er sein Vermögen übertragen möchte.

  • Wird eine Schenkung mit dem Erbe angerechnet?

    Wird eine Schenkung mit dem Erbe angerechnet? Dies hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab. In einigen Ländern werden Schenkungen grundsätzlich auf das Erbe angerechnet, während in anderen Ländern Schenkungen unter bestimmten Bedingungen nicht berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig über die erbrechtlichen Bestimmungen in dem jeweiligen Land zu informieren, um Missverständnisse oder Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. In vielen Fällen kann auch ein Testament erstellt werden, um die Verteilung des Erbes klar zu regeln.

  • Wie wir eine Schenkung aufs Erbe angerechnet?

    Eine Schenkung kann grundsätzlich auf das Erbe angerechnet werden, wenn der Schenker dies ausdrücklich im Schenkungsvertrag festgelegt hat. In vielen Fällen wird die Schenkung jedoch nicht auf das Erbe angerechnet, es sei denn, es handelt sich um eine Pflichtteilsreduzierung. In diesem Fall wird die Schenkung auf den Pflichtteil angerechnet. Es ist wichtig, dass die Schenkung rechtzeitig und korrekt dokumentiert wird, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Schenkung ordnungsgemäß behandelt wird.

  • Wird eine Schenkung auf das Erbe angerechnet?

    Wird eine Schenkung auf das Erbe angerechnet? In der Regel werden Schenkungen auf das Erbe angerechnet, wenn der Erblasser dies in seinem Testament festgelegt hat. Dabei wird der Wert der Schenkung vom Erbteil des Beschenkten abgezogen. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, wie zum Beispiel Schenkungen, die mit einer Auflage verbunden sind oder Schenkungen, die bereits länger als 10 Jahre zurückliegen. Es ist daher ratsam, sich rechtzeitig über die rechtlichen Bestimmungen und möglichen Konsequenzen von Schenkungen auf das Erbe informieren zu lassen.

Ähnliche Suchbegriffe für Schenkung:


  • ERBE Rasierer Tradition
    ERBE Rasierer Tradition

    ERBE Rasierhobel 'Tradition' (Sicherheitsrasierer) Eleganter, verchromter Traditions-Rasierhobel, Karo-Design im Griff für optimalen Halt, Klingenhalterung lässt sich über ein Drehgewinde am Griffende öffnen, gründliche und preiswerte Rasur mit handelsüblichen Rasierklingen.

    Preis: 39.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Erbe Rasierhobel Tradition
    Erbe Rasierhobel Tradition

    Erbe Rasierhobel TraditionMaße: 13,7 x 3,1 x 7 cm

    Preis: 42.99 € | Versand*: 3.95 €
  • ERBE Rasierer Tradition (Sicherheitsrasierer)
    ERBE Rasierer Tradition (Sicherheitsrasierer)

    Die klassische Nassrasur: Traditions-Rasierhobel von ErbeDu bist ein Fan der klassischen Nassrasur? Mit dem verchromten Traditions-Rasierhobel von Erbe gelingt eine besonders gründliche Rasur mühelos. Der Griff im Längsstreifen-Look liegt perfekt in der Hand. Über ein Drehgewinde am Ende des Griffs kannst du die Rasierklingen im Handumdrehen austauschen – jede handelsübliche Rasierklinge kann verwendet werden. Der edle Rasier-Hobel ermöglicht eine makellose und unkomplizierte Rasur.

    Preis: 13.99 € | Versand*: 4.95 €
  • ERBE Rasierhobel Tradition Rasierer
    ERBE Rasierhobel Tradition Rasierer

    ERBE Traditions-Rasierhobel für die klassische NassrasurDas perfekte Tool für die klassische Nassrasur kommt mit dem eleganten Traditions-Rasierhobel von ERBE. Jede handelsübliche Rasierklinge lässt sich in den Hobel einsetzen und kann beidseitig für eine besonders gründliche Rasur verwendet werden. Dabei bietet der Griff mit Ringe-Design einen optimalen Halt und eine sichere Handhabung. Über ein Drehgewinde am Griffende lässt sich die Klingenhalterung für einen schnellen und leichten Austausch der Rasierklinge öffnen. 

    Preis: 22.99 € | Versand*: 4.95 €
  • Wann wird eine Schenkung auf das Erbe angerechnet?

    Eine Schenkung wird auf das Erbe angerechnet, wenn sie innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod des Schenkenden erfolgt ist. In diesem Fall wird der Wert der Schenkung zum Zeitpunkt des Erbfalls vom Erbteil des Beschenkten abgezogen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass alle Erben gleich behandelt werden und keine Benachteiligung einzelner Erben durch vorweggenommene Schenkungen entsteht. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. Schenkungen unter Ehegatten oder Schenkungen, die ausdrücklich als Vorauszahlung des Erbes deklariert wurden. In solchen Fällen kann eine Anrechnung auf das Erbe entfallen.

  • Kann eine Schenkung auf das Erbe angerechnet werden?

    Kann eine Schenkung auf das Erbe angerechnet werden? In einigen Fällen ja, wenn die Schenkung als Vorauszahlung des Erbes betrachtet wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Schenker explizit angegeben hat, dass die Schenkung als Teil des zukünftigen Erbes betrachtet werden soll. Es ist wichtig, dass solche Vereinbarungen klar und rechtsgültig sind, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. In anderen Fällen kann eine Schenkung jedoch als eigenständige Geste betrachtet werden und nicht auf das Erbe angerechnet werden. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen zu Schenkungen und Erbschaften von einem Anwalt beraten zu lassen.

  • Wie wird eine Schenkung auf das Erbe angerechnet?

    Eine Schenkung wird in der Regel auf das Erbe angerechnet, da sie als vorweggenommene Erbfolge betrachtet wird. Das bedeutet, dass der Wert der Schenkung vom Erbteil des Beschenkten abgezogen wird. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge, bis zu denen Schenkungen steuerfrei sind. Wenn der Wert der Schenkung den Freibetrag übersteigt, kann es zu einer Schenkungssteuer kommen. Es ist wichtig, Schenkungen rechtzeitig und transparent zu dokumentieren, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden. In jedem Fall empfiehlt es sich, rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen Auswirkungen einer Schenkung auf das Erbe zu verstehen.

  • Wann ist eine Schenkung keine Schenkung?

    Eine Schenkung ist keine Schenkung, wenn sie unter Zwang oder Druck erfolgt. Wenn der Schenker gezwungen wird, etwas zu verschenken, kann dies nicht als freiwillige Schenkung betrachtet werden. Ebenso kann eine Schenkung angefochten werden, wenn der Schenker zum Zeitpunkt der Schenkung nicht in der Lage war, vernünftig zu handeln, beispielsweise aufgrund von Geisteskrankheit oder Betrunkenheit. Zudem kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden, wenn der Beschenkte den Schenker arglistig getäuscht hat oder die Schenkung unter falschen Vorwänden erfolgte. In solchen Fällen kann die Schenkung vor Gericht angefochten und für ungültig erklärt werden.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.